Verwaltungsgerichtshof 92/05/0080

92/05/0080Verwaltungsgerichtshof08.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,--, der mitbeteiligten H-Ges. m.b.H. S 11.630,-- und der mitbeteiligten X-GmbH S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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