Verwaltungsgerichtshof 92/06/0077

92/06/0077Verwaltungsgerichtshof25.04.1996

Regest

Baurecht Nachbar Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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