Verwaltungsgerichtshof 92/06/0155

92/06/0155Verwaltungsgerichtshof17.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.120,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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