Verwaltungsgerichtshof 92/06/0158

92/06/0158Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen.

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