Verwaltungsgerichtshof 92/06/0159

92/06/0159Verwaltungsgerichtshof17.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.180,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen.

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