Verwaltungsgerichtshof 92/06/0164

92/06/0164Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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