Verwaltungsgerichtshof 92/06/0218

92/06/0218Verwaltungsgerichtshof17.03.1994

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Gutachten neues Wiederaufnahme Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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