Verwaltungsgerichtshof 92/07/0006

92/07/0006Verwaltungsgerichtshof27.06.1995

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Kollegialorgan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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