Verwaltungsgerichtshof 92/07/0034

92/07/0034Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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