Verwaltungsgerichtshof 92/07/0048

92/07/0048Verwaltungsgerichtshof21.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1995

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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