Verwaltungsgerichtshof 92/07/0155

92/07/0155Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Regest

Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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