Verwaltungsgerichtshof 92/07/0199

92/07/0199Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 13.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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