Verwaltungsgerichtshof 92/07/0201

92/07/0201Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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