Verwaltungsgerichtshof 92/07/0216

92/07/0216Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.