Verwaltungsgerichtshof 92/08/0118

92/08/0118Verwaltungsgerichtshof26.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeiter und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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