Verwaltungsgerichtshof 92/08/0140

92/08/0140Verwaltungsgerichtshof12.04.1994

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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