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92/08/0150•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0150
92/08/0150Verwaltungsgerichtshof22.03.1994
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Sachbezug Kollektivvertrag Sondervereinbarung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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