Verwaltungsgerichtshof 92/10/0050

92/10/0050Verwaltungsgerichtshof25.03.1996

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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