Verwaltungsgerichtshof 92/10/0056

92/10/0056Verwaltungsgerichtshof25.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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