Verwaltungsgerichtshof 92/10/0398

92/10/0398Verwaltungsgerichtshof17.03.1997

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0398

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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