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92/10/0398•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0398
92/10/0398Verwaltungsgerichtshof17.03.1997
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VG
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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