Verwaltungsgerichtshof 92/11/0278

92/11/0278Verwaltungsgerichtshof15.03.1994

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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