Verwaltungsgerichtshof 92/11/0294

92/11/0294Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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