Verwaltungsgerichtshof 92/12/0217

92/12/0217Verwaltungsgerichtshof18.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird - insoweit er Überstunden für den Zeitraum April 1989 bis Oktober 1989 betrifft - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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