Verwaltungsgerichtshof 92/12/0267

92/12/0267Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Behördenbezeichnung Behördenorganisation Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Intimation Zurechnung von Bescheiden Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0267

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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