Verwaltungsgerichtshof 92/13/0205

92/13/0205Verwaltungsgerichtshof27.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1996
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1996:1992130205.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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