Verwaltungsgerichtshof 92/13/0294

92/13/0294Verwaltungsgerichtshof24.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 25.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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