Verwaltungsgerichtshof 92/15/0025

92/15/0025Verwaltungsgerichtshof23.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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