Verwaltungsgerichtshof 92/15/0087

92/15/0087Verwaltungsgerichtshof21.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von 12.860 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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