Verwaltungsgerichtshof 92/15/0104

92/15/0104Verwaltungsgerichtshof26.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.07.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1992150104.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 12.920 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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