Verwaltungsgerichtshof 92/17/0080

92/17/0080Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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