Verwaltungsgerichtshof 92/17/0237

92/17/0237Verwaltungsgerichtshof22.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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