Verwaltungsgerichtshof 92/17/0247

92/17/0247Verwaltungsgerichtshof15.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich je zur Hälfte Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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