Verwaltungsgerichtshof 93/02/0322

93/02/0322Verwaltungsgerichtshof10.05.1996

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0322

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.