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93/03/0005•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0005
93/03/0005Verwaltungsgerichtshof20.09.1995
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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