Verwaltungsgerichtshof 93/03/0130

93/03/0130Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

Alkotest Zeitpunkt Ort Alkotest Straßenaufsichtsorgan Identitätsnachweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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