Verwaltungsgerichtshof 93/03/0319

93/03/0319Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0319

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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