Verwaltungsgerichtshof 93/04/0252

93/04/0252Verwaltungsgerichtshof26.09.1995

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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