Verwaltungsgerichtshof 93/05/0105

93/05/0105Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Beweismittel Zeugenbeweis Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 14.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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