Verwaltungsgerichtshof 93/05/0236

93/05/0236Verwaltungsgerichtshof26.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.