Verwaltungsgerichtshof 93/05/0242

93/05/0242Verwaltungsgerichtshof26.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie den beiden mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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