Verwaltungsgerichtshof 93/05/0252

93/05/0252Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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