Verwaltungsgerichtshof 93/05/0286

93/05/0286Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den Erstmitbeteiligten insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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