Verwaltungsgerichtshof 93/06/0127

93/06/0127Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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