Verwaltungsgerichtshof 93/07/0032

93/07/0032Verwaltungsgerichtshof21.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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