Verwaltungsgerichtshof 93/07/0037

93/07/0037Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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