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93/07/0043•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0043
93/07/0043Verwaltungsgerichtshof20.07.1995
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Überprüfung durch VwGH Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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