Verwaltungsgerichtshof 93/07/0047

93/07/0047Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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