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93/07/0140•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0140
93/07/0140Verwaltungsgerichtshof28.03.1996
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Die Beschwerde wird hinsichtlich der erstbeschwerdeführenden Partei zurückgewiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und zu gleichen Teilen der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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