Verwaltungsgerichtshof 93/07/0190

93/07/0190Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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