Verwaltungsgerichtshof 93/08/0133

93/08/0133Verwaltungsgerichtshof04.07.1995

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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